Sowohl bei der handelsrechtlichen als auch bei der steuerlichen Bewertung von Pensionsrück-stellungen sind unter anderem die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik anzuwenden. In der Praxis sind hierfür seit langem die von einem privaten Unternehmen erstellten sogenannten „Heubeck-Richttafeln“ als maßgebend anerkannt. Diese basieren auf Statistiken der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sowie des statistischen Bundesamtes und spiegeln die Entwicklung bei Sterblichkeits-, Invalidisierungs-, Verheiratungs und Fluktuationswahrscheinlichkeiten wider. Die bisherigen Heubeck-Richttafeln 2005 G wurden zwischenzeitlich durch die Heubeck-Richttafeln 2018 G ersetzt. Diesen folgt nun auch die Finanzverwaltung in ihrem BMF-Schreiben vom 19.10.2018.

Da sich durch die neuen Richttafeln in der Regel höhere Rückstellungsbeträge ergeben, hat die Finanzverwaltung mit diesem Schreiben auch und vor allem zu Anwendungsfragen im Zusammen-hang mit den neuen Richttafeln Stellung genommen:

  • Zeitliche Anwendung: Grundsätzlich erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 20.07.2018 enden. Zum 12.2018 besteht noch ein Wahlrecht.
  • Der (aufwandswirksame) Erhöhungsbetrag ist zwingend auf drei Wirtschaftsjahre zu verteilen. Der Zwangsverteilung hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 13.02.2019 XI R 34/16) jedoch für im Übergangsjahr (also aktuell: 2019) erst erteilte Versorgungszusagen bereits widersprochen.
  • Bestimmte Billigkeitsregelungen werden von der Finanzverwaltung eingeräumt.


Unser Praxis-Tipp für Sie:

Wir empfehlen Ihnen die proaktive Planung der steuerlichen Bilanzierung der Pensionsrückstellungen in den Jahresabschlüssen 2018 ff. (Wahlrecht, Billigkeitsregelungen etc.). Außerdem möchten wir Sie  auf das beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren hinweisen, in welchem über die Zulässigkeit der Höhe des gesetzlichen Rechnungszinsfußes von 6% zu entscheiden ist (Az. 2 BvL 22/17).

Für Fragen zu diesem Thema steht Ihnen Herr Holger Baumgart (+49 6227 3080-180. – holger.baumgart@wipfler-partner.de) gerne zur Verfügung.