Keine Steuerpflicht von Substanz-Ausschüttungen (“Einlagenrückgewähr“) durch Drittstaaten Kapitalgesellschaften von BFH bestätigt.
Erhalten Anteilseigner Ausschüttungen aufgrund ihrer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, gehören diese Bezüge als Kapitalerträge grundsätzlich zu den steuerpflichtigen Einkünften. Hiervon ausgenommen sind hingegen solche Ausschüttungen, die aus früheren Kapitaleinzahlungen der Gesellschafter (sog. Einlagenrückgewähr) stammen. An Stelle steuerpflichtiger Kapitalerträge führen diese lediglich zu einer steuerneutralen Minderung der Anschaffungskosten an der Beteiligung.
Die […]