Schenkungsteuerliche Rechtsfolgen bei Einladungen zu Luxus-Reisen
Das Finanzgericht Hamburg gab mit seinem Urteil 3 K 77/17 dem Kläger Recht, der gegen einen Schenkungsteuerbescheid geklagt hatte. Das Finanzamt hatte die Gesamtkosten der Lebensgefährtin, die zu einer Luxus-Kreuzfahrt als Reisebegleitung eingeladen war, angesetzt.
Das Gericht stellte fest, dass keine Vermögensverschiebung, sondern eine Gefälligkeit zugrunde liege. Es handele sich um […]